Auftraggeber
- jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Ermittlung des Marktwertes der Immobilie nachweisen kann (z.B. jeder Eigentümer, Inhaber eines Rechtes an dem Grundstück, Erwerber)
- Erblasser zwecks Kenntnis des Immobilienwertes
- Testamentsvollstrecker
- Pflegschaftsverwalter, Vormundschaftsgericht
- Erbengemeinschaften, Wohnungs-/Teil-Eigentümer
- Grundstücksentwickler zwecks Kalkulation der geplanten Investitionen
- scheidende Ehepartner zwecks Ermittlung des ehelichen Zugewinns aus
einer Immmobilie
- Banken, Versicherungen zwecks Ermittlung der Beleihbarkeit einer
Immobilie
- Notare, Rechtsanwälte, Gerichte
- Steuerberater, zwecks Erklärung gegenüber dem Finanzamt
- Konkursverwalter
- Aktiengesellschaften, Immobilienfonds
Leistungen
- marktwirtschaftliche Betrachtung von Grundstücken, auch zu
unterschiedlichen Stichtagen
- Ermittlung des Marktwertes von unbebauten / bebauten Grundstücken
- Ermittlung des Marktwertes von Rechten und Lasten, die an Grundstücken
gesichert sind oder gesichert werden sollen
- Facilitymanagement
- Wertermittlung an Wohnungseigentum, Teileigentum
- Ermittlung von Mietwerten
- Ermittlung von Mietflächen
- außergerichtlicher Schiedsgutachter bei Vollzug von Verträgen über
Immobilien

